GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN PSA

Arbeitsschutz

Die Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA – muss bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können. Dies ist in der Richtlinie 89/686/EWG festgelegt.